Entsorgung von Erdaushub und Boden: Sicher und Umweltgerecht

Als zertifizierter Betrieb der Steine- und Erdenindustrie sind wir berechtigt, unbelastetes Erdaushubmaterial der Klasse Z-0 in unseren Abbaustellen zur Eigenverwendung anzunehmen.

Außerdem nehmen wir auch verschiendene Arten von Oberboden an. Wenn Sie unsicher sind, welche Art von Boden oder Erdaushub Sie entsorgen möchten, rufen Sie uns an, wir helfen gern weiter!

Annahme Erdaushub und Boden

Kieswerk Zapfendorf / Klangweg 2 / 96199 Zapfendorf
Kiesgrube Altendorf / An der B4 / 96146 Altendorf
Anlieferzeit: Montag bis Freitag 07.30 – 16.00 Uhr

reiner Oberboden

  • unbelasteter, naturbelassener Boden

  • Gras, Wurzeln o.ä.

  • sonstige Fremdstoffe

Oberboden mit Grasnarbe

  • unbelasteter, naturbelassener Boden

  • Grasnarbe

  • Wurzeln

  • sonstige Fremdstoffe

Erdaushub Z-0

  • unbelasteter, naturbelassener Boden

  • Bodenaushub

  • Bauschutt, bspw. Ziegel, Folie, Beton

  • gefährliche Abfälle, z.B. Dämmmaterial, Dachpappe

  • sonstige Fremdstoffe

Z-0 steht für absolut unbelastetes und nicht verunreinigtes Material, das keinerlei Fremdstoffe enthalten darf. Die Reinheit des Materials ist von höchster Bedeutung, da Verunreinigungen in dieser Klasse nicht zulässig sind.

Für die Annahme größerer Mengen benötigen wir zwingend eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Sie hier herunterladen können. Ohne diesen Nachweis können wir leider keine Materiallieferungen annehmen. Zudem bitten wir Sie, jede Anlieferung im Voraus bei uns anzumelden, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten und die Kapazitäten in unseren Abbaustellen optimal zu koordinieren. Alle Informationen zum Ablauf finden Sie hier in unserem Informationsblatt.

1. Vor Anlieferung

Verantwortliche Erklärung ausfüllen

Mindestens einen Werktag vor der Anlieferung bitten wir Sie, die „Verantwortliche Erklärung“ vollständig auszufüllen, fehlende Daten zu ergänzen und das Dokument zu unterschreiben.

Anschließend senden Sie es bitte per Fax an die Porzner Steine & Erden GmbH
0 95 47 / 87 04 28

2. Anlieferungsbeginn

Kipp- genehmigung einholen

Zu Beginn jeder Anlieferung melden Sie sich bitte täglich mit dem ersten beladenen LKW im Kieswerk Zapfendorf, um eine „täglich erneuerbare Kippgenehmigung“ zu erhalten.

Diese Kippgenehmigung muss hinter der Windschutzscheibe des Fahrzeuges gut sichtbar sein. Anlieferungen sind von Montag bis Freitag zwischen 07.30 – 16.00 Uhr möglich. Wir bitten Sie, sich an diese Zeiten zu halten, um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten.

3. Anlieferungsende

Ende der täglichen Ablieferung

Am Ende der täglichen Anlieferung melden Sie sich mit dem letzten beladenen LKW im Kieswerk Zapfendorf. Die angelieferten Mengen werden schriftlich auf der Kippgenehmigung festgehalten.

Sollte die täglich erneuerbare Kippgenehmigung fehlen, kann dies zum dauerhaften Abbruch der Annahme von Aushubmaterial führen.