Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

(Stand: 2025)

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen, Leistungen und Angebote zwischen uns und unseren Kunden.

2. Kunden im Sinne dieser Bedingungen sind sowohl Verbraucher (§ 13 BGB) als auch Unternehmer (§ 14 BGB).

3. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden finden keine Anwendung, es sei denn, wir haben ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

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§ 2 Angebote und Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware zustande.

2. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.

3. Angaben zu Gewichten, Maßen, Farben oder sonstigen Eigenschaften verstehen sich als Näherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

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§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

1. Alle in unseren Katalogen, Preislisten, Angeboten oder sonstigen Unterlagen genannten Preise verstehen sich – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – als Nettopreise in Euro und gelten zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Etwaige Versand-, Verpackungs- oder sonstige Zusatzkosten werden gesondert ausgewiesen und berechnet.

2. Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Käufers abgeschlossen.

3. Rechnungen sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig.

4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen. Wir sind berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen.

5. Bei einem Auftragswert ab 5.000 € netto behalten wir uns vor, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Gesamtbetrags vor Beginn der Leistungserbringung bzw. vor Produktions- oder Lieferbeginn zu verlangen. Der verbleibende Restbetrag ist gemäß den allgemeinen Zahlungsbedingungen nach Rechnungsstellung fällig.________________________________________

§ 4 Lieferung, Versand und Gefahrübergang

1. Lieferungen erfolgen an die vereinbarte Lieferadresse. Änderungswünsche nach Versandbereitschaft gehen zu Lasten des Käufers.

2. Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.

3. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich frei Bordsteinkante, d. h. die Anlieferung erfolgt bis zur nächstgelegenen öffentlichen, mit einem Lkw befahrbaren Grundstücksgrenze. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Zufahrtsstraße für Lkw geeignet und befahrbar ist. Verlässt das Lieferfahrzeug auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden die öffentliche oder befestigte Straße, so erfolgt dies auf Risiko des Kunden. Für dabei entstehende Schäden am Fahrzeug, an Grundstücken oder an sonstigen Einrichtungen haftet der Kunde in vollem Umfang.

4. Soweit keine Kranentladung bzw. keine Lieferung mit geeigneten Kipperfahrzeugen für Schüttgüter ausdrücklich vereinbart wurde, obliegt dem Käufer die unverzügliche und sachgerechte Entladung der Ware. Der Käufer hat hierfür auf eigene Kosten ausreichend Personal sowie geeignete Entladeausrüstung und/oder geeignete Fahrzeuge bereitzustellen.

Wartezeiten, die durch eine nicht ordnungsgemäß vorbereitete oder verzögerte Entladung entstehen, können dem Käufer in Rechnung gestellt werden.

5. Für Unternehmer gilt: Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht mit Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person auf den Käufer über.

6. Für Verbraucher gilt: Die Gefahr geht erst mit Übergabe der Ware auf den Käufer über.

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§ 5 Annahmeverweigerung und Rückgabe

1. Bei unberechtigter Annahmeverweigerung trägt der Käufer oder dessen Bevollmächtigter alle daraus entstehenden Kosten, insbesondere zusätzliche Transportkosten. Zudem ist der Käufer schadensersatzpflichtig für alle weiteren durch die Annahmeverweigerung verursachten Schäden.

2. Rücksendungen gelieferter Waren werden ohne unsere vorherige schriftliche Einwilligung nicht angenommen. Nur im Ausnahmefall und sofern keine Sonderbestellung vorliegt, können Waren in einwandfreiem Zustand innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zurückgenommen werden. Eine Rücknahme erfolgt nur nach vorheriger Absprache und schriftlicher Zustimmung unsererseits.

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§ 6 Lieferverzögerung und höhere Gewalt

1. Ereignisse höherer Gewalt, Betriebsstörungen, behördliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen oder andere unvorhersehbare Ereignisse befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Lieferpflicht.

2. Schadensersatzansprüche wegen Verzugs oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, soweit uns kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft.

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§ 7 Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.

2. Gegenüber Unternehmern gilt der verlängerte Eigentumsvorbehalt: Der Käufer darf die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern, tritt jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswertes an uns ab.

3. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind unzulässig.

4. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt, die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen.

5. Verarbeitung: Wird Vorbehaltsware verarbeitet, wird der Verkäufer Eigentümer der neuen Sache. Bei Verbindung mit fremden Waren entsteht Miteigentum im Verhältnis der Werte.

6. Weiterveräußerung: Veräußert der Käufer die Vorbehaltsware, tritt er die daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Warenwerts einschließlich 10 % Sicherheitsaufschlag an den Verkäufer ab. Bei Miteigentum erstreckt sich die Abtretung auf den entsprechenden Anteil.

7. Einbau in Grundstücke: Bei Einbau in Grundstücke tritt der Käufer Forderungen aus dem Verkauf des Grundstücks in Höhe des Warenwerts ab.

8. Verwendung: Der Käufer darf Vorbehaltsware nur im ordentlichen Geschäftsgang weiterveräußern oder verwenden, solange die Forderungen auf den Verkäufer übergehen. Andere Verfügungen, wie Verpfändung, sind untersagt.

9. Einziehung: Der Verkäufer ermächtigt den Käufer widerruflich zur Einziehung der abgetretenen Forderungen, solange der Käufer zahlungsfähig ist. Auf Verlangen sind Schuldner zu benennen.

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§ 8 Rücktrittsrecht

Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn unser Lieferant aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht oder nicht ordnungsgemäß liefert oder wenn der Kunde trotz Mahnung seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt.

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§ 9 Mängel, Gewährleistung und Reklamationen

1. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Der Käufer wird gebeten, die gelieferte Ware vor Weiterverarbeitung oder Einbau auf erkennbare Mängel zu überprüfen. Bei offensichtlichen Mängeln wird empfohlen, diese vor dem Einbau zu reklamieren, um weitergehende Schäden oder Einbaukosten zu vermeiden. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben hiervon unberührt.

2. Für Käufer, die Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind, gilt: Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und etwaige Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Lieferung als genehmigt (§ 377 HGB). Ein Einbau, eine Verarbeitung oder sonstige Verwendung der Ware darf erst nach erfolgter Prüfung auf erkennbare Mängel erfolgen. Im Falle der Missachtung dieser Pflicht haftet der Käufer für daraus entstehende Folgeschäden.

3. Transportschäden sind bei Anlieferung sofort gegenüber dem Frachtführer zu reklamieren und uns mitzuteilen.

4. Natursteine sind individuelle Naturprodukte. Farb- und Strukturunterschiede, Maserungen, Einschlüsse, Poren, Adern sowie leichte Abweichungen in Maß und Gewicht sind naturbedingt und stellen keinen Mangel dar. Maß- und Gewichtstoleranzen im Rahmen der jeweils gültigen DIN- oder Werksnormen gelten als zulässig und sind vertragsgemäß.

5. Bei berechtigten Mängelrügen sind wir nach unserer Wahl zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt. Schlägt diese fehl, kann der Kunde Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

6. Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder es sich um Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit handelt.

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§ 10 Leistungsbeschreibung

1. Muster, Proben, Abbildungen oder Zeichnungen dienen der Veranschaulichung und stellen keine verbindliche Zusicherung von Eigenschaften dar.

2. Abweichungen in Farbe, Struktur oder Maß, die material- oder produktionsbedingt sind, bleiben vorbehalten.

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§ 11 Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrecht

1. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Käufer nur zu, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

2. Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

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§ 12 Zahlungsverzug und Sicherheiten

1. Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers sind wir berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorkasse auszuführen oder Sicherheiten zu verlangen.

2. Wird über das Vermögen des Käufers ein Insolvenzverfahren beantragt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

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§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Zapfendorf.

2. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Bamberg.

3. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

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§ 14 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.